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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung
Für die Zusammenarbeit mit Kunden gelten im Allgemeinen die Bedingungen des schriftlichen Agenturvertrages. Sollte ein solcher Agenturvertrag nicht abgeschlossen oder sollten notwendige Regeln dort nicht vorhanden sein, so arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Auftragsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie durch D:NORM schriftlich anerkannt sind. Während der Auftragsdurchführung eventuell auftretende Schwierigkeiten werden in enger Zusammenarbeit und im Sinne der ursprünglichen Zielsetzung gelöst.
I. Auftragsumfang
Der Auftragsumfang ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag (KVA).
II. Aufträge
Aufträge vergeben wir, falls nichts anderes vereinbart ist, in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag. Sollen Media-Aufträge im Namen von d-norm vergeben werden, verpflichtet sich der Kunde zur Vorkasse bei Auftragsvergabe.
III. Abgaben
Künstlersozialversicherung, Zölle, Gebühren. Steuern und sonstige Abgaben trägt der Kunde, auch dann, wenn sie nachträglich erhoben werden.
IV. Zahlungsbedingungen
Als Zahlungsziel gilt zehn Tage nach Rechnungsdatum oder alternativ nach dem Datum des Kostenvoranschlags als vereinbart, falls dort Beträge angefordert werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist berechnet D:NORM Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz.
V. Haftung
D:NORM übernimmt keine Haftung für die Sachaussagen des Kunden zu Produkten und Leistungen.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung liegt ausschließlich beim Kunden. D:NORM prüft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes, ob Anhaltspunkte vorliegen, die gegen die rechtliche Zulässigkeit der Werbung sprechen und informiert schriftlich über eventuelle Bedenken.
VI. Abnahme
Leistungen gelten als abgenommen, wenn nicht innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung widersprochen wird. Aufträge, die mündlich auf Konferenzen vergeben werden, gelten als vereinbart, wenn nicht binnen fünf Tagen nach Erhalt des Protokolls vom Kunden schriftlich widersprochen wird.
VII. Nutzungsrechte
Für die von der Agentur im Rahmen des Auftrages gefertigten Arbeiten erhält der Kunde die Nutzungsrechte soweit eine Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist. Nutzungsrechte Dritter, die wir im Auftrag des Kunden erworben haben, gehen bei Zahlung des Rechnungsbetrages an den Kunden über. Eine Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus, sowie eine Nutzung in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form ist nur mit Zustimmung der Agentur und nach Festlegung eines Honorars möglich.
VIII. Geheimhaltung
D.NORM verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller in der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse. Soweit wir dritte Personen zur Erfüllung unserer Aufgaben heranziehen müssen, verpflichten wir diese zur gleichen Sorgfalt. Unsere Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
IX. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht.
X. Sonstiges
Von D:NORM gestaltete Werbung darf bei Veröffentlichung – wie in der Branche üblich – signiert werden.
XI. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bedingungen soll an deren Stelle eine Regelung treten, die dem gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: Februar 2009
